Schadstoffsanierung
Unsere Leistung:
- Erkennen
- Bewerten
- Sanieren
Bei der Modernisierung oder beim Abriss von Bauwerken und
technischer Anlagen können durch die Freisetzung von Gefahrstoffen Gesundheitsgefährdungen auftreten.
Zur Regelung des Umgangs mit diesen Stoffen, hat der Gesetzgeber folgendes vorgeschrieben:
Die Materialien sind vor Baubeginn zu ermitteln (Ermittlungspflicht)
Die Materialien sind nur durch geeignete bzw. zugelassene Unternehmen auszubauen und zu entsorgen.
Unser Betrieb ist Gewerberechtlich und Berufsgenossenschaftlich zugelassen für die Sanierung bzw. den ordnungsgemäßen Rückbau und die Entsorgung von folgenden Schadstoffen:
- Asbestsanierung von stark- und schwachgebundenem Asbest
nach TRGS 519 und den Asbestrichtlinien - PAK Sanierung nach TRGS 524 und 551 sowie der BGR 128
- PCB und PCP – Sanierung
- KMF Sanierung nach TRGS 521

3 Kammer Personalschleuse

Demontieren von asbesthaltigen Abwasserrohren

PCB-Sanierung

KMF-Sanierung
